Haberfeldtreiber
Haberer, treibs zua!
- Fehme und Volksjustiz im Aiblinger Land. -
Die Urprünge des Haberfeldtreibens liegen im Dunkel.
Zum einen führen Spuren einer Volksjustiz, die sexuelle Verfehlungen ahndet, bis in die vorchristliche Zeit zurück. Anderseits traten organisierte bäuerliche Rüggerichte in Oberbayern erst im 18. Jahrhundert auf. Frühchristliche Quellen berichten von einem germanischem Brauch, der dem betrogenen Ehemann das Recht gab, die Ehebrecherin zu entkleiden und mit Peitschenhieben über die Felder vom Hof zu jagen.
Das erste Treiben, das durch amtliche Dokumente belegt ist, fand 1716 in Vagen statt. Der Kistler Hannes Steindl strengte damals eine Klage gegen 17 Mitbewohner seines Dorfes an, die seiner Tochter Ursula mit „allerhand iniuriosen, gschray, schnalzen und stain werfen sambt anderen Romorereyen“ übel mitgespielt hatten. Überdies war bei der Aktion ein Schuppen zu Bruch gegangen. Und einzig diese Sachbeschädigung rief die Gerichte auf den Plan. Denn wie das Protokoll ausdrücklich vermerkte, handelte es sich bei den Haberfeldtreibern selbst um eine von Justiz und Geistlichkeit gleichermaßen tolerierten Volksbrauch.
Auszug: Elmar A. M. Schieder „ Das Haberfeldtreiben - Ursprung, Wesen, Deutung“ München 1983