Regeln für Veröffentlichungen auf der Webseite Vagen

Webseite von Vagen im schönen MangfalltalDie Webseite Vagen wird als Presseorgan in der redaktionellen Verantwortung der Dorfgemeinschaft Vagen GbR geführt. Auf der Webseite Vagen werden amtliche Veröffentlichungen, Berichte aus den gemeindlichen Gremien, örtlichen Schulen, Kirchen und Vereinen veröffentlicht.

  • Artikel mit meinungsbildenden bzw. wertenden Elementen sind nicht zulässig.
  • Berichte mit verleumderischen, beleidigenden oder offensichtlich unwahren Behauptungen werden nicht veröffentlicht.
  • Bezahlte Wahlwerbung bzw. Werbung jeglicher Art von politischen Parteien/ Wählergruppen ist nicht zulässig.
  • Beiträge werden unter Abwägung der Aktualität und ihres Informationsgehaltes für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Redaktion berücksichtigt.
  • Vor anstehenden Wahlen jeglicher Art veröffentlichen wir gerne die Termine zu Versammlungen von Parteien und Wahlgemeinschaften usw. Die Redaktion behält sich auch hier inhaltliche Änderungen oder Ausschlüsse vor.
    Es werden jedoch keinerlei Berichte vor oder nach Veranstaltungen jeglicher politischer Art veröffentlicht!

Nach Auskunft des Bayerischen Gemeindetags soll allen für einen Gemeinderatssitz kandidierenden Gruppierungen gleiches Recht auf Veröffentlichung eingeräumt werden.

Für die Webseite Vagen bedeutet dies, dass für bevorstehende öffentliche Wahlen lediglich die Kandidatenlisten sowie die Wahlprogramme kommentarlos veröffentlicht werden (sofern diese uns in digitaler Form vorliegen), ansonsten gilt generell folgendes:
der Bayerische Gemeindetag rät von politischen Beiträgen in gemeindlichen Informationsblättern ab. Verstärkt wurde dies durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.12.2018 (I ZR 112/17). Demnach müssen sich Gemeinden in ihren Publikationen wertender oder meinungsbildender Elemente enthalten, und sich auf Sachinformationen beschränken.

Wir bitten um Ihr Verständnis.