Richtlinien zum Plakatieren

Das Plakatieren für Veranstaltungen ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Vereine. Je nach Gemeinde gibt es unterschiedliche Regeln und Vorschriften für das Anbringen von Plakaten an den öffentlichen Anschlagtafeln.
Nachfolgend sind aus der Gemeinde Feldkirchen-Westerham sowie den Nachbargemeinden die Orte aufgelistet, wo sich Anschlagtafeln befinden.

Richtlinien und Standorte der Plakattafeln:

Gemeinde Feldkirchen-Westerham mit den Ortsteilen:
pdf icon Feldkirchen, Westerham, Feldolling, Vagen, Großhöhenrain

Gemeinde Bruckmühl mit den Ortsteilen:
pdf icon Bruckmühl, Heufeld, Hinrichsegen, Waldheim, Högling, Noderwichs, Oberholzham, Ginsham, Mittenkirchen, Götting

Gemeinde Bad Feilnbach mit den Ortsteilen:
pdf icon Bad Feilnbach, Wiechs, Derndorf, Litzldorf, Au bei Bad Aibling, Lippertskirchen, Dettendorf

Weitere Gemeinden:
pdf icon Irschenberg, Willing, Berbling, Großhelfendorf

 

 

 

 

 

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