Richtlinien zum Plakatieren
Das Plakatieren für Veranstaltungen ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Vereine. Je nach Gemeinde gibt es unterschiedliche Regeln und Vorschriften für das Anbringen von Plakaten an den öffentlichen Anschlagtafeln.
Nachfolgend sind aus der Gemeinde Feldkirchen-Westerham sowie den Nachbargemeinden die Orte aufgelistet, wo sich Anschlagtafeln befinden.
Richtlinien und Standorte der Plakattafeln:
Gemeinde Feldkirchen-Westerham mit den Ortsteilen:
Feldkirchen, Westerham, Feldolling, Vagen, Großhöhenrain
Gemeinde Bruckmühl mit den Ortsteilen:
Bruckmühl, Heufeld, Hinrichsegen, Waldheim, Högling, Noderwichs, Oberholzham, Ginsham, Mittenkirchen, Götting
Gemeinde Bad Feilnbach mit den Ortsteilen:
Bad Feilnbach, Wiechs, Derndorf, Litzldorf, Au bei Bad Aibling, Lippertskirchen, Dettendorf
Weitere Gemeinden:
Irschenberg, Willing, Berbling, Großhelfendorf